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Unabhängige Berater für Vermögensmanagement

bAV - Pensionszusagen für Geschäftsführer

Erstaunlich, wie viel Unternehmen sparen könnten ...

Unbestritten ist die Vereinbarung von Pensionszusagen steuerlich die wohl attraktivste Gestaltungsform einer betrieblichen Altersversorgung von Geschäftsführern und Vorständen.

Allerdings zeigt die Praxis, dass zahlreiche Vereinbarungen rechtliche Mängel aufweisen und häufig auch steuerlich „im Feuer stehen“. Dies zumal Pensionszusagen zunehmend kritisch von spezialisierten Experten der Finanzverwaltung geprüft werden.

Durch das neue BilMoG steht nun eine handelsrechtliche Neubewertung der Zusagen zwingend an.

Wie arbeiten wir

In enger Zusammenarbeit mit Spezialisten

In enger Zusammenarbeit mit den bestehenden Rechtsberatern und/oder renommierten und spezialisierten Rentenberatern erstellen wir zunächst eine Kurz-Analyse.
Diese bestätigt das bestehende Konstrukt der Pensionszusagen oder identifiziert notwendige Anpassungen und einen möglichen Optimierungsbedarf.

Nach der Analyse das Konzept

Sollte sich Optimierungspotential ergeben, so erarbeiten wir ein umfassendes, betriebswirtschaftlich fundiertes Konzept zur sicheren und liquiditätsschonenden Ausfinanzierung der Zusagen.

Steuerersparnisse richtig nutzen

Richtig konzipiert, speist sich Ihre Versorgung weitgehend aus Steuerersparnissen. Aber auch hier kommt es auf die richtige Refinanzierung (Rückdeckung) an – Sie werden erstaunt sein mit wie viel geringerem Liquiditätsaufwand viele Unternehmen auskommen könnten.

Ein praktisches Beispiel

Für die 2 GF eines Dienstleistungsunternehmens lag eine gut dotierte und formulierte Pensionszusage vor. Neben einigen leicht zu korrigierenden formalen Änderungsbedarfen konnten wir jedoch ein Gesamtkonzept erstellen, das zu einem Mehrwert im 6-stelligen Bereich führt.

Wir sind Mitglied im Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten

Sozietät von Fachberatern für Sachwertanlagen – gegründet 1990 in Frankfurt / Main
Telefon  0 6109 - 37 57 101

 
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